Musterbriefe der Verbraucherzentrale Südtirol
Der Europäische Bürgerbeauftragte (Volksanwalt)
Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Institutionen der Europäischen Gemeinschaft. Ein Missstand in der Verwaltungstätigkeit ergibt sich, wenn eine öffentliche Einrichtung nicht im Einklang mit für sie verbindlichen Regeln oder Grundsätzen handelt. Wenn Sie Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind oder in einem Mitgliedstaat leben, können Sie eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten einreichen. Unternehmen, Verbände oder sonstige Stellen mit satzungsmäßigem Sitz in der Union können ihn ebenfalls mit Beschwerden befassen. Wenn eine Institution nicht tätig wird, obwohl sie hätte handeln sollen, wenn sie den falschen Weg wählt oder wenn sie in einer Weise handelt, wie sie nicht hätte handeln sollen, kann dies Grund für eine Beschwerde beim Bürgerbeauftragten sein. Zu den am häufigsten von ihm behandelten Problemen gehören unnötige Verzögerungen, Verweigerung von Informationen, Diskriminierung und Machtmissbrauch.
Links
- Homepage des Europäischen Bürgerbeauftragten
- http://www.euro-ombudsman.eu.int/guide/de/default.htm
- Was kann der Europäische Bügerbeauftragte für mich tun?
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Broschüre im pdf-Format
http://www.euro-ombudsman.eu.int/guide/pdf/de/guide_de.pdf