Musterbriefe der Verbraucherzentrale Südtirol
Schwere Baumängel
Schwere Baumängel in der Wohnung/ im Haus, z.B.: Schimmelpilzbildung, unzureichende Wärme- und Kälteisolierung, Mauerrisse. (Gewährleistungsfrist von 10 Jahren ab Fertigstellung des Werkes gemäß Art. 1669ff ZGB; Anzeigepflicht von 1 Jahr ab Entdeckung der Mängel; der Anspruch des Bestellers verjährt in einem Jahr ab der Anzeige).
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Für weitere Informationen:
Verbraucherzentrale Südtirol
Zwölfmalgreinerstrasse 2
39100 Bozen
Tel:
0471 975597
Fax:
0471 979914
Homepage:
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Email:
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