Musterbriefe der Verbraucherzentrale Südtirol
Gepäck (Verlust, Beschädigung, Verspätung)
Der Schadensersatzanspruch bei Gepäcksverlust-Beschädigung/Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck während Flügen wird durch die EU Verordnung Nr. 889/02 geregelt. Diese sieht einen Schadensersatz bis zu 1000 SZR, umgerechnet ca. Euro 1200,00 (kursabhängig) vor. Es können lediglich materielle Schäden (z.B. im Falle von Verspätung, Ausgaben für die wichtigsten Artikel) nicht aber immaterielle Schäden (z.B. entgangene Urlaubsfreude) eingefordert werden. Bei verspäteter Aushändigung des Reisegepäcks muss darauf geachtet werden, dass man nur jene Ausgaben vornimmt, die wirklich nötig sind (z.B. der Kauf eines Gucci-Schwimmanzuges bei Verspätung in der Aushändigung des Reisegepäcks ist sicherlich nicht gerechtfertigt). Nur solche Ausgaben werden ersetzt. Es ist äußerst wichtig, die jeweiligen Belege der Ausgaben beizulegen.
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