Musterbriefe der Verbraucherzentrale Südtirol
Schadensmeldung Zivilhaftpflichtpolizze
Schadensmeldung Haftpflicht (Meldefrist in der Polizze beachten) Die Haftpflichtversicherung deckt im Rahmen der Versicherungsbedingungen bis zum versicherten Höchstbetrag zivilrechtlich ersatzpflichtige Schäden, die der/die Versicherte oder seine/ihre Haushaltsmitglieder sowie Personen, die ständig in seinem/ihrem Haushalt leben, an Dritte verursachen. Im Schadensfall ist der Versicherung über Einschreibebrief mit Rückantwort (oder auf anderem Weg, falls im Vertrag angegeben) binnen drei Tagen nach dem Zeitpunkt Meldung zu erstatten, an dem der Schaden aufgetreten ist oder an dem der/die Versicherte davon Kenntnis erhalten hat. Mitzuteilen sind in jedem Fall Datum, Ort und Beschreibung der entstandenen Schäden (Sach-, Personenschäden) Schreiben Sie die Meldung sehr sorgfältig, um der Versicherung keinen Vorwand für Schadenersatzverweigerung zu liefern! Wichtig: Beweise beibringen (Photos, Zeugen usw.).
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