Musterbriefe der Verbraucherzentrale Südtirol
Stromverkauf: Meldung einer unfairen Handespraktik an die Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Meinung sind, anlässlich eines telefonischen Verkaufsgesprächs durch einen Stromverkäufer "hereingelegt worden zu sein", weil Sie nicht korrekt informiert wurden (z.B. mit der Aussage "Ich brauche nur ein paar Informationen", während in Wirklichkeit ein Vertrag abgeschlossen wurde), können Sie den Fall bei der Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt (AGCM) zur Anzeige bringen. Der Brief muss auf italienisch geschickt werden, auf S. 2 finden Sie eine Kurz-Übersetzung auf deutsch.
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