Musterbriefe der Verbraucherzentrale Südtirol
Mitteilung der Risikoverminderung
Sollte sich das Versicherungsrisiko vermindern (z.B. bei Berufswechsel: sollten Sie bei Abschluss des Versicherungsvertrages die Arbeit als Tischler ausgeführt haben und nun sind Sie Büroangestellter), müssten Sie dies Ihrer Versicherungsgesellschaft per Einschreiben mit Rückantwort mitteilen. Gemäß Art. 1897 des ZGB wird das zu versichernde Risiko mit dem der zu zahlenden Prämie des Konsumenten in direkter Proportion abgestimmt. So liegt es auch im Interesse des Konsumenten die Änderungen mitzuteilen um auch eine entsprechende Reduzierung der Prämie zu beantragen.
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