Musterbriefe der Verbraucherzentrale S�dtirol
Schlichtung mit dem LVH (Landesverband der Handwerker)
Die Schlichtung greift für alle Streitfälle mit Handwerksbetrieben, die noch nicht bei Gericht anhängig sind. Das Ergebnis der Schlichtung ist entweder eine Schlichtung mit vertraglicher Wirkung oder ein Nichteinigungsprotokoll. Der Antrag kann bei der VZS oder beim LVH gestellt werden. Die Kosten belaufen sich auf 50 Euro (100 Euro bei Schlichtung mit Nicht-LVH-Mitglied).
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Verbraucherzentrale Südtirol
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