Musterbriefe der Verbraucherzentrale S�dtirol
Stillegung des Lebensversicherungsvertrags
Die Stilllegung ist in den Vertragsbedingungen geregelt und bedeutet, dass die Prämienzahlungen ausgesetzt werden. Der Vertrag bleibt für den Rest der Laufzeit aufrecht. Diese Möglichkeit ist in der Regel nach ein, drei oder fünf Jahren gegeben. Das Kapital wird dem Versicherten am Ende der Laufzeit abzüglich Spesen zuzüglich der Aufwertung ausgezahlt. Um sich bereits im Vorfeld ein Bild über die Vorteilhaftigkeit der Stilllegung zu machen ist es ratsam, eine Anfrage an die Versicherungsgesellschaft zu stellen, in der das Mindestkapital am Ende der Laufzeit im Falle einer Stilllegung abgefragt wird.
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