Musterbriefe der Verbraucherzentrale S�dtirol
Schadensmeldung Wohngebäudeversicherung
Schadensmeldung Wohngebäudeversicherung (Meldefrist in der Polizze beachten) Melden Sie den Fall innerhalb der im Vertrag angegebenen Frist (normalerweise innerhalb 3 Tagen) Ihrer Versicherung und schicken Sie alle verfügbaren Unterlagen (Fotos). Melden Sie auch, wenn Ordnungskräfte und/oder Feuerwehr gekommen sind.
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F�r weitere Informationen:
Verbraucherzentrale Südtirol
Zwölfmalgreinerstrasse 2
39100 Bozen
Tel:
0471 975597
Fax:
0471 979914
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Email:
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